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Ihre Rechte

AVGS abgelehnt – was tun?

Eine Absage ist nicht das Ende. Weil die Leistungen im Ermessen stehen, muss Ihr Einzelfall geprüft werden. So legen Sie Widerspruch ein und welche Wege es sonst gibt.

Fachlich geprüft am 29.10.2026

Ihre Rechte · Antrag abgelehnt?

AVGS oder Zuschuss abgelehnt? So wehren Sie sich

Eine Ablehnung ist nicht das letzte Wort. Weil AVGS, Gründungszuschuss und Einstiegsgeld im Ermessen der Behörde stehen, muss Ihr Einzelfall geprüft und nachvollziehbar begründet werden. Mit diesen Schritten setzen Sie Ihre Rechte durch.

Aktualisiert Oktober 2026 · 6 Min. Lesezeit

  1. Schriftlichen Bescheid verlangen

    Eine mündliche Absage im Gespräch ist kein Bescheid. Bitten Sie um eine schriftliche Entscheidung mit Begründung – erst dagegen können Sie Widerspruch einlegen.

  2. Widerspruch innerhalb eines Monats

    Die Frist beginnt mit Bekanntgabe des Bescheids (§ 84 SGG). Fehlt die Rechtsbehelfsbelehrung oder ist sie falsch, verlängert sich die Frist auf ein Jahr (§ 66 SGG). Ein kurzer Widerspruch genügt, die Begründung kann nachgereicht werden.

  3. Ermessen ansprechen

    AVGS, Gründungszuschuss und Einstiegsgeld sind Ermessensleistungen. Sie haben zwar keinen Anspruch auf die Leistung, aber auf eine fehlerfreie Ermessensentscheidung (§ 39 SGB I). Eine pauschale Ablehnung ohne Prüfung Ihres Einzelfalls ist angreifbar.

  4. Akteneinsicht nehmen

    Sie dürfen Ihre Akte einsehen (§ 25 SGB X). So sehen Sie, welche Gründe intern notiert wurden – oft die beste Grundlage für die Widerspruchsbegründung.

  5. Bei Zeitdruck: Eilantrag

    Droht ein Nachteil, der später nicht mehr gutzumachen ist – etwa weil die 150-Tage-Frist abläuft –, können Sie beim Sozialgericht einstweiligen Rechtsschutz beantragen (§ 86b SGG).

  6. Klage ist für Sie kostenfrei

    Wird der Widerspruch abgelehnt, ist die Klage beim Sozialgericht möglich. Für Versicherte und Leistungsbeziehende fallen keine Gerichtskosten an (§ 183 SGG).

KI-generiert
Fristen notieren, Eingang bestätigen lassen, Kopien behalten. Illustration: KI-generiert

So stellen Sie Anträge richtig

  • Immer schriftlich oder online beantragen – ein formloser Antrag wahrt die Frist.
  • Eingangsbestätigung verlangen oder per Fax bzw. Einschreiben senden.
  • Von allem eine Kopie behalten, Gesprächstermine und Namen notieren.
  • Antrag immer vor Beginn: vor der Gründung, vor dem Coaching, vor der Arbeitsaufnahme.
  • Keine Entscheidung nach 6 Monaten (bzw. 3 Monaten beim Widerspruch)? Dann ist eine Untätigkeitsklage möglich (§ 88 SGG).

Vorlage

Muster-Widerspruch zum Kopieren

Füllen Sie die Felder in eckigen Klammern aus und senden Sie den Widerspruch fristgerecht. Er ersetzt keine Rechtsberatung, sichert aber die Frist – die ausführliche Begründung können Sie nachreichen.

Kostenlose oder günstige Hilfe

  • • Beratungshilfe: Schein beim Amtsgericht beantragen, Anwaltsberatung für höchstens 15 € Eigenanteil.
  • • Sozialverbände wie VdK oder SoVD beraten und vertreten Mitglieder.
  • • Erwerbslosenberatungsstellen vor Ort helfen kostenlos bei Bescheiden.
  • • Prozesskostenhilfe für eine Klage, wenn Sie die Kosten eines Anwalts nicht tragen können.
[Ihr Name, Anschrift]
[Kundennummer / BG-Nummer]

An die Agentur für Arbeit / das Jobcenter [Ort]

[Datum]

Widerspruch gegen den Bescheid vom [Datum], Az. [falls vorhanden]

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit lege ich Widerspruch gegen Ihren Bescheid vom [Datum] ein, mit dem Sie meinen Antrag auf [Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein / Gründungszuschuss / Einstiegsgeld] abgelehnt haben.

Begründung:
Die Leistung steht in Ihrem Ermessen. Nach § 39 SGB I habe ich Anspruch auf eine pflichtgemäße Ausübung dieses Ermessens. Der Bescheid lässt nicht erkennen, dass meine persönliche Situation geprüft wurde: [z. B. bisherige Bewerbungsbemühungen, Qualifikation, konkretes Maßnahmeangebot, Geschäftsplan, verbleibende Frist].

Ich beantrage, den Bescheid aufzuheben und neu unter Berücksichtigung meiner Situation zu entscheiden. Eine ausführliche Begründung reiche ich nach Akteneinsicht (§ 25 SGB X) nach.

Bitte bestätigen Sie mir den Eingang dieses Widerspruchs.

Mit freundlichen Grüßen
[Unterschrift]

Urteile, die Sie kennen sollten

Gründungszuschuss

Bundessozialgericht

April 2020 · Az. B 11 AL 59/19 B

Der Vermittlungsvorrang ist nach herrschender Auffassung nur einer von mehreren Gesichtspunkten, die die Agentur bei ihrer Ermessensentscheidung abwägen muss.

Das heißt für Sie: Eine Ablehnung allein mit dem Satz „Sie sind vermittelbar“ reicht nicht. Die Agentur muss Ihre konkrete Situation würdigen.

Zur Quelle

Gründungszuschuss

LSG Berlin-Brandenburg

09.11.2016 · Az. L 18 AL 127/15

Die Ablehnung war rechtmäßig, weil die Agentur konkret geprüft hatte, ob der Antragsteller ohne Förderung in absehbarer Zeit eine Stelle gefunden hätte. Die Vorinstanz hatte eine pauschale Begründung noch beanstandet.

Das heißt für Sie: Entscheidend ist die Begründung im Einzelfall. Zeigen Sie im Antrag, warum eine Vermittlung in Ihrem Fall nicht absehbar ist und die Gründung der bessere Weg ist.

Zur Quelle

Zuschuss für Sachgüter (§ 16c SGB II)

LSG Baden-Württemberg

18.12.2025 · Az. L 2 AS 3860/25 ER-B

Ein Gründer im Leistungsbezug verlangte rund 11.000 € Zuschuss für ein Firmenauto. Zuschüsse für Sachgüter sind auf 5.000 € begrenzt; außerdem fehlten Businessplan, Rentabilitäts- und Kapitalbedarfsplan.

Das heißt für Sie: Erst Unterlagen vollständig einreichen und Bewilligung abwarten, dann Verträge unterschreiben. Höhere Beträge gibt es nur als Darlehen.

Zur Quelle

Urteile betreffen immer einen Einzelfall und sind keine Rechtsberatung. Rechtsgrundlagen: § 39 SGB I, § 93 SGB III, § 16c SGB II.

Nächste Schritte

Abgelehnt? Diese Wege bleiben

Anderes Maßnahmeziel wählen

Wurde ein Gründercoaching abgelehnt, passt vielleicht ein Orientierungscoaching zur Klärung der Gründungsidee oder ein Coaching zur Feststellung und Beseitigung von Vermittlungshemmnissen.

Konkretes Angebot vorlegen

Bringen Sie Maßnahmenummer, Umfang und Inhalte eines zugelassenen Trägers mit. Eine vage Anfrage wird eher abgelehnt als ein konkreter Plan.

Erforderlichkeit belegen

Zahlen helfen: Anzahl und Ergebnis Ihrer Bewerbungen, fehlende kaufmännische Kenntnisse, Branchenwechsel, lange Pause, gesundheitliche Einschränkungen.

Ablehnungsgrund direkt widerlegen

„Coaching nicht nötig“? Zeigen Sie, was Ihnen fehlt. „Erst Bewerbungen schreiben“? Belegen Sie, was Sie schon getan haben. „Kein Bedarf für Gründung“? Weisen Sie auf Tragfähigkeit und Marktchancen hin.

Gespräch mit der Teamleitung

Bleibt es bei einer Absage ohne nachvollziehbare Begründung, können Sie ein Gespräch mit der Teamleitung erbitten – parallel zur Widerspruchsfrist.

Neuen Antrag stellen

Hat sich Ihre Situation geändert (längere Arbeitslosigkeit, neue Idee, Kündigung), ist ein neuer Antrag mit neuer Begründung jederzeit möglich.

Ohne AVGS geht es auch anders: Weiterbildung über den Bildungsgutschein, bei bestehendem Unternehmen eine BAFA-geförderte Beratung oder ein selbst bezahltes Coaching.

Unverbindliche Anfrage

Sie möchten einen passenden Coach finden?

Beschreiben Sie kurz Ihre Situation. Die Bizzmade GmbH, AZAV-zugelassener Träger und Betreiberin dieses Portals, meldet sich bei Ihnen, klärt den passenden Förderweg und unterstützt beim Antrag. Welchen Anbieter Sie am Ende wählen, entscheiden Sie selbst.

  • Kostenlos und unverbindlich
  • Hilfe beim AVGS-Antrag und bei der Begründung
  • Auch wenn Sie noch keinen Gutschein haben
Beratung nötig? Lieber direkt sprechen:08031 282 09 50
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