Gründungszuschuss in der beruflichen Reha
Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben · Rentenversicherung, Unfallversicherung, Agentur
Wer aus gesundheitlichen Gründen den bisherigen Beruf nicht mehr ausüben kann, kann eine Existenzgründung als Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben (LTA) fördern lassen. Zuständig ist meist die Deutsche Rentenversicherung, bei Arbeitsunfällen die Unfallversicherung.
Der Unterschied zum „normalen“ Gründungszuschuss: Bei Rentenversicherung und Unfallversicherung ist ein Anspruch auf Arbeitslosengeld nicht zwingend Voraussetzung. Es bleibt eine Einzelfallentscheidung.
So gehen Sie vor
- 1Reha-Beratungsdienst Ihres Trägers kontaktieren und Gründungswunsch ansprechen
- 2Antrag auf Leistungen zur Teilhabe (z. B. DRV-Formular G0100) stellen
- 3Businessplan und Tragfähigkeitsnachweis vorbereiten
- 4Bewilligung abwarten – erst dann gründen