Einstiegsgeld für die Selbständigkeit
für Beziehende von Grundsicherungsgeld (früher Bürgergeld) · Jobcenter
Seit dem 1. Juli 2026 heißt das Bürgergeld Grundsicherungsgeld. Das Einstiegsgeld nach § 16b SGB II bleibt: Es ist ein anrechnungsfreier Zuschuss zusätzlich zur Grundsicherung, der Ihnen finanziellen Spielraum gibt, bis sich Ihr Geschäft selbst trägt. Höhe und Dauer legt Ihr Jobcenter fest – längstens 24 Monate.
- Hauptberufliche Selbständigkeit mit mindestens 15 Wochenstunden.
- Persönliche und fachliche Eignung; tragfähiges Konzept mit Businessplan.
- Die Gründung führt voraussichtlich aus dem Leistungsbezug heraus.
- Antrag vor Aufnahme der Tätigkeit – zunächst genügt ein formloser Antrag.
Zusätzlich möglich: Zuschüsse oder Darlehen für notwendige Sachgüter (z. B. Ausstattung) nach § 16c SGB II – ebenfalls im Ermessen des Jobcenters.
Weisung der BA seit 3. September 2026
Das ändert sich beim Einstiegsgeld
- Prognose: 24 statt 36 MonateIhr Businessplan muss zeigen, dass Sie Ihren persönlichen Lebensunterhalt voraussichtlich innerhalb von zwei Jahren selbst tragen. Die Planung selbst umfasst weiterhin drei Jahre.
- Schnellere erste ZahlungLiegen alle Unterlagen vor, soll das Jobcenter die erste Zahlung binnen 10 Arbeitstagen anweisen.
- Fachkundige Stelle bestimmt das JobcenterKann es die Tragfähigkeit nicht selbst beurteilen, beauftragt es z. B. Kammern oder Gründerinitiativen – für Sie kostenfrei.