Fristen-Rechner
Gründungszuschuss-Rechner
Berechnen Sie, wie viel Arbeitslosengeld am geplanten Starttag noch übrig ist, wann Sie spätestens starten müssen und bis wann der Antrag gestellt sein sollte.
Fachlich geprüft am 29.10.2026
Am genauesten: Übernehmen Sie den Restanspruch aus Ihrem letzten Bescheid oder Ihrem Online-Konto bei der Agentur für Arbeit.
Ab diesem Datum zieht der Rechner jeden Kalendertag mit Leistungsbezug ab.
Keine gesetzliche Frist – nur Ihre Planungsreserve, damit die Agentur vor dem Start entscheiden kann.
Sie haben Zeit für eine gute Vorbereitung.
Nutzen Sie den Vorlauf für einen belastbaren Businessplan, zum Beispiel mit einem Gründercoaching per AVGS.
1 · Gesetzliche Voraussetzungen
- Mindestens 150 Tage Restanspruch am Tag der Aufnahme der Selbständigkeit (§ 93 Abs. 2 Nr. 1 SGB III) – nach Ihren Angaben erfüllt.
- Antrag vor Aufnahme der Selbständigkeit (§ 324 Abs. 1 SGB III). Eine feste Frist in Wochen gibt es nicht; ein formloser Antrag wahrt den Zeitpunkt.
2 · Rechnerische Näherung
- Restanspruch heute
- 300 Tage
- Rest am geplanten Starttag
- 225 Tage
- Spätester Starttag mit 150 Tagen
- 28.03.2027
- Arbeitslosengeld endet ohne Gründung
- 25.08.2027
Annahme: ununterbrochener Leistungsbezug ab heute bis zum Starttag. Abweichungen (Krankheit, Ruhen, Arbeitsaufnahme) verschieben das Ergebnis.
3 · Empfohlene Reserve (keine gesetzliche Frist)
Antrag mit Ihrer Reserve von 4 Wochen idealerweise bis 15.12.2026 – noch 47 Tage.
Keine Förderentscheidung. Maßgeblich sind Ihr aktueller Bescheid und die Prüfung durch die Agentur für Arbeit. Der Gründungszuschuss ist eine Ermessensleistung. Eine bundesweite Sonderregel zur 150-Tage-Grenze für Menschen mit Behinderungen enthält § 93 SGB III nicht. Wer in beruflicher Rehabilitation ist, kann eine Gründung aber über den Reha-Träger fördern lassen – dort ist Arbeitslosengeld teils keine Voraussetzung (mehr zur beruflichen Reha). Ein Restanspruch, der allein auf § 147 Abs. 3 SGB III beruht, zählt nicht.
Unverbindliche Anfrage
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Beschreiben Sie kurz Ihre Situation. Die Bizzmade GmbH, AZAV-zugelassener Träger und Betreiberin dieses Portals, meldet sich bei Ihnen, klärt den passenden Förderweg und unterstützt beim Antrag. Welchen Anbieter Sie am Ende wählen, entscheiden Sie selbst.
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