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Coaching & AktivierungDas Ratgeber-Magazin für Job, Gründung & Weiterbildung

Gründung Schritt für Schritt

Nebenberuflich gründen

Erst testen, dann voll starten: Was neben dem Arbeitslosengeld erlaubt ist, wie der Wechsel in den Haupterwerb gefördert werden kann und was zu tun ist, wenn der Job bald endet.

Fachlich geprüft am 29.10.2026

Sonderfall Nebenerwerb

Nebenberuflich gründen und später hauptberuflich wechseln

Viele testen ihre Idee erst nebenbei. Das ist möglich – auch während des Arbeitslosengeldbezugs. Entscheidend ist die klare Trennung zwischen Vorbereitung, Nebentätigkeit und hauptberuflichem Start.

Aktualisiert Oktober 2026 · 6 Min. Lesezeit

  1. Phase 1

    Vorbereitung

    Businessplan schreiben, Markt prüfen, Angebote einholen, Coaching nutzen. Das ist noch keine Aufnahme einer Selbständigkeit und gefährdet keine Förderung.

  2. Phase 2

    Nebenberuflich

    Weniger als 15 Stunden pro Woche. Neben dem Arbeitslosengeld erlaubt, muss aber vorher der Agentur gemeldet werden. Einkommen wird angerechnet.

  3. Phase 3

    Hauptberuflich

    Ab 15 Stunden pro Woche endet die Arbeitslosigkeit. Erst dieser Schritt ist der Start, für den Gründungszuschuss oder Einstiegsgeld vorher beantragt sein müssen.

Nebentätigkeit während des Arbeitslosengeldes

Arbeitslos sind Sie auch dann noch, wenn Sie nebenher weniger als 15 Stunden pro Woche selbständig oder angestellt arbeiten (§ 138 Abs. 3 SGB III). Melden Sie die Tätigkeit vor Beginn bei der Agentur an – sonst drohen Rückforderungen.

Vom Nebeneinkommen – nach Abzug von Steuern, Sozialabgaben und Betriebsausgaben – bleiben 165 € im Monat anrechnungsfrei; was darüber liegt, wird vom Arbeitslosengeld abgezogen (§ 155 SGB III). Haben Sie die Nebentätigkeit schon vor der Arbeitslosigkeit mindestens zwölf Monate innerhalb der letzten 18 Monate ausgeübt, kann ein höherer Freibetrag gelten.

Wer Grundsicherungsgeld bezieht, darf ebenfalls nebenbei arbeiten. Das Einkommen wird nach den Freibetragsregeln des SGB II angerechnet und ist dem Jobcenter mitzuteilen.

Vom Nebenerwerb zum Haupterwerb – mit Förderung?

Eine bestehende Nebentätigkeit schließt eine Förderung nicht automatisch aus. Gefördert wird die Aufnahme der hauptberuflichen Selbständigkeit. Wird eine nebenberufliche Tätigkeit zum Haupterwerb ausgebaut, kann das in der Praxis mit Gründungszuschuss (ALG I) oder Einstiegsgeld (Grundsicherung) gefördert werden – wenn der Antrag vor der Ausweitung gestellt wird und die übrigen Voraussetzungen vorliegen.

Klären Sie das im Gespräch mit Ihrer Vermittlungsfachkraft, bevor Sie die Stunden erhöhen. Legen Sie dar, wie sich die Tätigkeit verändert – zum Beispiel neue Kundengruppen, mehr Umsatz, Investitionen – und weisen Sie die bisherigen Zahlen nach.

Gewerbeanmeldung und Antrag – worauf es ankommt

  • Maßgeblich ist der Antrag vor Aufnahme der geförderten hauptberuflichen Tätigkeit (§ 324 SGB III), nicht das Datum eines Nebengewerbes.
  • Ein bereits angemeldetes, der Agentur gemeldetes Nebengewerbe ist kein Ausschlussgrund für sich.
  • Eine neue Gewerbeanmeldung oder die Umstellung auf Haupterwerb erst zum geplanten Starttermin vornehmen – ein früheres Datum kann als Beginn gewertet werden.
  • Arbeiten Sie vor der Entscheidung nicht schon 15 Stunden oder mehr pro Woche – dann endet die Arbeitslosigkeit vorzeitig.

Noch beschäftigt

Arbeitslosigkeit droht, der Job läuft noch

Wer weiß, dass das Arbeitsverhältnis endet, muss sich spätestens drei Monate vorher arbeitsuchend melden. Erfahren Sie es kurzfristiger, gilt eine Frist von drei Tagen ab Kenntnis (§ 38 Abs. 1 SGB III). Eine verspätete Meldung kann zu einer einwöchigen Sperrzeit führen. Die Meldung geht online, telefonisch oder persönlich.

Schon in dieser Phase ist ein AVGS-Coaching möglich, denn der Gutschein steht auch von Arbeitslosigkeit bedrohten Menschen offen. So nutzen Sie die Zeit bis zum letzten Arbeitstag für Bewerbung, Orientierung oder die Vorbereitung einer Gründung.

Gründung geplant? Der Gründungszuschuss setzt einen Anspruch auf Arbeitslosengeld bis zum Start voraus. Planen Sie daher: arbeitsuchend melden, nach Ende des Jobs Arbeitslosengeld beantragen, Antrag auf Gründungszuschuss stellen, dann starten.

Ihr Fahrplan

  1. 1Arbeitsuchend melden – spätestens 3 Monate vor dem Ende
  2. 2Beratungstermin wahrnehmen, Ziel ansprechen: Job, Gründung oder Weiterbildung
  3. 3AVGS für Coaching beantragen, solange Sie noch Zeit haben
  4. 4Arbeitslos melden spätestens am ersten Tag ohne Beschäftigung
  5. 5Bei Gründung: Antrag auf Gründungszuschuss vor dem Start stellen
So beantragen Sie den AVGS

Unverbindliche Anfrage

Sie möchten einen passenden Coach finden?

Beschreiben Sie kurz Ihre Situation. Die Bizzmade GmbH, AZAV-zugelassener Träger und Betreiberin dieses Portals, meldet sich bei Ihnen, klärt den passenden Förderweg und unterstützt beim Antrag. Welchen Anbieter Sie am Ende wählen, entscheiden Sie selbst.

  • Kostenlos und unverbindlich
  • Hilfe beim AVGS-Antrag und bei der Begründung
  • Auch wenn Sie noch keinen Gutschein haben
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