Gründungszuschuss
für Beziehende von Arbeitslosengeld I · Agentur für Arbeit
Der Gründungszuschuss sichert in der Startphase Ihren Lebensunterhalt und Ihre soziale Absicherung. In den ersten 6 Monaten erhalten Sie weiter den Betrag Ihres Arbeitslosengeldes plus 300 € monatlich. Danach sind auf Antrag weitere 9 Monate je 300 € möglich.
Voraussetzungen
- Sie beziehen Arbeitslosengeld I und beenden die Arbeitslosigkeit durch die Gründung.
- Am Gründungstag sind noch mindestens 150 Tage Restanspruch übrig.
- Die Selbständigkeit ist hauptberuflich (mindestens 15 Wochenstunden).
- Eine fachkundige Stelle bestätigt die Tragfähigkeit (Tragfähigkeitsbescheinigung).
- Sie weisen Ihre Kenntnisse und Fähigkeiten für die Selbständigkeit nach.
- Keine Gründungsförderung in den letzten 24 Monaten.
Rechner: Wie hoch wäre Ihr Gründungszuschuss?
Steuerfreier Zuschuss, keine Rückzahlung. Phase 2 ist eine Ermessensleistung und setzt eine intensive Geschäftstätigkeit voraus. Die Tage aus Phase 1 werden vom ALG-Anspruch abgezogen.
Diese Unterlagen braucht die Agentur
- •Antrag auf Gründungszuschuss
- •Businessplan mit Geschäftsidee
- •Kapitalbedarfs- und Finanzierungsplan
- •Umsatz- und Rentabilitätsvorschau (3 Jahre)
- •Lebenslauf und Qualifikationsnachweise
- •Stellungnahme der fachkundigen Stelle