Weg 3 · Weiterbildung
Weiterbilden oder umschulen: Was der Bildungsgutschein zahlt
Mit dem Bildungsgutschein (§ 81 SGB III) übernimmt die Agentur für Arbeit die Kosten einer zugelassenen Weiterbildung oder Umschulung: Lehrgangsgebühren, Lernmittel und Prüfungsgebühren, dazu Fahrkosten und Kinderbetreuung. Seit 2025 ist die Agentur dafür auch bei Kundinnen und Kunden des Jobcenters zuständig.
Voraussetzung ist, dass die Weiterbildung nötig ist, um die Arbeitslosigkeit zu beenden oder abzuwenden. Für einen nachträglichen Berufsabschluss besteht unter bestimmten Bedingungen sogar ein Rechtsanspruch.
Zusätzlich zum Arbeitslosengeld
150 €
Weiterbildungsgeld pro Monat
1.000 €
Prämie für die Zwischenprüfung
1.500 €
Prämie für die Abschlussprüfung
Nur bei abschlussbezogenen Weiterbildungen: Weiterbildungsgeld und Prämien gibt es, wenn die geförderte Weiterbildung zu einem Berufsabschluss in einem anerkannten Ausbildungsberuf führt (z. B. Umschulung, mindestens zweijährige Regelausbildung; § 87a SGB III). Für kurze Kurse oder Zertifikate gibt es sie nicht. Ob die Voraussetzungen vorliegen, klärt das Beratungsgespräch.