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Drei Wege aus der Arbeitslosigkeit

Job, Selbständigkeit oder Weiterbildung?

Für jeden der drei Wege gibt es eigene Förderungen und Coachings. Wer noch unsicher ist, klärt die Richtung am besten zuerst in einem Orientierungscoaching – auch das ist per AVGS förderfähig.

Aktualisiert Oktober 2026 · 4 Min. Lesezeit

Weg 1 · Job

Zurück in einen Job: So klappt der Wiedereinstieg

Die schnellste Brücke zurück in Arbeit sind meist überzeugende Unterlagen und ein gutes Vorstellungsgespräch. Genau dafür gibt es das Bewerbungs- und Karrierecoaching per AVGS: 1:1, oft online und für Sie kostenfrei, wenn Agentur oder Jobcenter es vorher bewilligen.

Wer Grundsicherungsgeld bezieht und eine sozialversicherungspflichtige Stelle mit mindestens 15 Wochenstunden antritt, kann zusätzlich Einstiegsgeld erhalten. Arbeitgeber können für die Einarbeitung einen Eingliederungszuschuss beantragen – ein Argument, das Sie im Gespräch nennen dürfen.

KI-generiert
Im 1:1-Coaching werden Unterlagen und Gesprächsführung gezielt trainiert. Illustration: KI-generiert

Weg 3 · Weiterbildung

Weiterbilden oder umschulen: Was der Bildungsgutschein zahlt

Mit dem Bildungsgutschein (§ 81 SGB III) übernimmt die Agentur für Arbeit die Kosten einer zugelassenen Weiterbildung oder Umschulung: Lehrgangsgebühren, Lernmittel und Prüfungsgebühren, dazu Fahrkosten und Kinderbetreuung. Seit 2025 ist die Agentur dafür auch bei Kundinnen und Kunden des Jobcenters zuständig.

Voraussetzung ist, dass die Weiterbildung nötig ist, um die Arbeitslosigkeit zu beenden oder abzuwenden. Für einen nachträglichen Berufsabschluss besteht unter bestimmten Bedingungen sogar ein Rechtsanspruch.

Zusätzlich zum Arbeitslosengeld

150 €

Weiterbildungsgeld pro Monat

1.000 €

Prämie für die Zwischenprüfung

1.500 €

Prämie für die Abschlussprüfung

Nur bei abschlussbezogenen Weiterbildungen: Weiterbildungsgeld und Prämien gibt es, wenn die geförderte Weiterbildung zu einem Berufsabschluss in einem anerkannten Ausbildungsberuf führt (z. B. Umschulung, mindestens zweijährige Regelausbildung; § 87a SGB III). Für kurze Kurse oder Zertifikate gibt es sie nicht. Ob die Voraussetzungen vorliegen, klärt das Beratungsgespräch.

Alle Ratgeber-Themen

Aktuelle Hinweise

Was die Agentur für Arbeit derzeit vorgibt

Die wichtigsten Regeln und Neuerungen aus Weisungen und Informationen der Bundesagentur für Arbeit – kurz zusammengefasst.

Aktualisiert Oktober 2026 · 2 Min. Lesezeit

  1. seit 01.07.2026

    Grundsicherungsgeld ersetzt das Bürgergeld

    Die Leistung nach dem SGB II heißt jetzt Grundsicherungsgeld. Bescheide dürfen bis Ende 2026 noch „Bürgergeld“ heißen – sie bleiben gültig. Das Einstiegsgeld für Gründungen besteht weiter.

  2. seit 03.09.2026

    Einstiegsgeld: strengere Prognose, schnellere Auszahlung

    Jobcenter prüfen nun, ob die Selbständigkeit innerhalb von etwa 24 Monaten aus dem Leistungsbezug führt (vorher 36). Die erste Zahlung soll binnen 10 Arbeitstagen nach vollständigen Unterlagen angewiesen werden.

  3. Daueranweisung

    AVGS: erst Bewilligung, dann Beginn

    Die Bundesagentur betont: Kosten werden nur übernommen, wenn die Vermittlungsfachkraft der Teilnahme vorher schriftlich zugestimmt hat. Fahrt- und Kinderbetreuungskosten vor Beginn erfragen.

  4. Daueranweisung

    Gründungszuschuss: Antrag vor der Gründung

    Eine rückwirkende Förderung ist ausgeschlossen. Maßgeblich ist der Restanspruch von mindestens 150 Tagen am Tag der Aufnahme der Selbständigkeit.

  5. Fragen an die BA: 0800 4 555500 (gebührenfrei, Mo–Do 8–18, Fr 8–14 Uhr)

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Kostenlos und ohne Anmeldung. Stand: 29.10.2026.

Unverbindliche Anfrage

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Beschreiben Sie kurz Ihre Situation. Die Bizzmade GmbH, AZAV-zugelassener Träger und Betreiberin dieses Portals, meldet sich bei Ihnen, klärt den passenden Förderweg und unterstützt beim Antrag. Welchen Anbieter Sie am Ende wählen, entscheiden Sie selbst.

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  • Hilfe beim AVGS-Antrag und bei der Begründung
  • Auch wenn Sie noch keinen Gutschein haben
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Häufige Fragen

Antworten, bevor Sie zur Agentur gehen

Die Fragen, die in Beratungsgesprächen am häufigsten gestellt werden.

Ja. Viele Gründerinnen und Gründer nutzen zuerst ein Gründercoaching per AVGS, um Businessplan und Finanzplanung zu erarbeiten, und beantragen danach den Gründungszuschuss. Achten Sie darauf, dass das Coaching vor Ablauf der 150-Tage-Grenze abgeschlossen ist.

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